Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Haltung einer Savannah-Katze in einem Klever Wohngebiet für unzulässig erklärt. Damit bestätigte das Gericht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, wie das OVG am Dienstag mitteilte.
Die Eigentümer eines Grundstücks im Zentrum von Kleve hielten dort die Savannah-Katze ‚Muffin‘ aus der F1-Generation, einer Kreuzung zwischen der afriutschen Wildkatze Serval und einer Hauskatze.
Die Stadt Kleve hatte die Haltung des Tieres nach einem Hinweis des Kreis-Veterinäramtes untersagt und die Eigentümer aufgefordert, die Katze innerhalb von zwei Wochen wegzugeben.
Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Haltung einer Savannah-Katze der F1-Generation in einem allgemeinen Wohngebiet nicht den Anforderungen an eine Kleintierhaltung entspreche. Entscheidend seien die Gefährlichkeit des Tieres und dass die Haltung nicht dem Rahmen einer für Wohnnutzung typischen Freizeitbetätigung entspreche. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. (dts Nachrichtenagentur)