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Schuhbeck wegen Betrugs und Subventionsmissbrauchs verurteilt

Die 12. Große Strafkammer des Landgerichts München I hat Alfons Schuhbeck wegen Betrugs, Subventionsbetrugs und weiterer Wirtschaftsdelikte zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Gericht teilte mit, dass dabei eine frühere Verurteilung des Angeklagten aus dem Jahr 2022 mit einbezogen wurde.

Der Vorsitzende Richter Uwe Habereder begründete das Urteil damit, dass der Angeklagte während der Corona-Pandemie gezielt staatliche Hilfsgelder missbraucht habe.

Er soll insgesamt 120.000 Euro an Corona-Soforthilfen erschlichen und zweckwidrig verwendet haben. Zudem habe er über Jahre hinweg seine zahlungsunfähigen Firmen weitergeführt und Gläubiger geschädigt.

Das Urteil beruht auf einem Geständnis des Angeklagten, das das Gericht als glaubwürdig und von Reue getragen wertete. Die Strafe fiel aufgrund des Alters und des Gesundheitszustands des Angeklagten milder aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision ist möglich. (dts Nachrichtenagentur)

 

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