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Solingen verbietet Lachgas-Verkauf an Minderjährige

Die Stadt Solingen hat den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige ab sofort untersagt. Damit reagiert die Kommune auf die zunehmende Verbreitung von Distickstoffmonoxid als Partydroge unter Jugendlichen, wie die Ordnungsbehörde am Freitag mitteilte.

Verboten sind sowohl der entgeltliche als auch unentgeltliche Verkauf, die Abgabe und Weitergabe an Personen unter 18 Jahren.

Automaten mit Lachgasprodukten seien unzulässig, sofern kein ausreichender technischer Schutz vor Nutzung durch Minderjährige besteht. Medizinische Anwendungen aufgrund ärztlicher Anordnung sind von dem Verbot ausgenommen.

Ab 1. September wird die Einhaltung der neuen Regelung mit Schwerpunktkontrollen überprüft. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2027.

(dts Nachrichtenagentur)

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