Blaulicht-News

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen zu tödlichem Surf-Unfall an Eisbachwelle ein

Die Staatsanwaltschaft München I hat ihre Ermittlungen zum Tod einer Surferin an der Eisbachwelle abgeschlossen. Wie die Behörde am Montag mitteilte, konnte trotz umfangreicher Untersuchungen nicht geklärt werden, warum die 33-Jährige am 16. April unter Wasser geriet und sich nicht mehr befreien konnte.

Die erfahrene Sportlerin war am Abend in Not geraten und verstarb eine Woche später im Krankenhaus.

Bei den Ermittlungen wurden unter anderem das Bachbett untersucht, Zeugen befragt und ein materialtechnisches Gutachten erstellt. Denkbar sei, dass sich die Frau mit ihrem Surfbrett oder der Sicherheitsleine an einem der im Bachbett liegenden Störsteine verfing. Eine strafrechtliche Verantwortung der Stadt München sieht die Staatsanwaltschaft nicht, da Surfer das Risiko eigenverantwortlich tragen.

Das Verfahren wurde gemäß §170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Es handelt sich nach Einschätzung der Behörde um ein tragisches Unglück. Über eine Wiedereröffnung der Eisbachwelle muss die Stadt München entscheiden. (dts Nachrichtenagentur)

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