Die Stadt Hamburg muss für die 24-Stunden-Betreuung eines psychisch kranken Straftäters aufkommen, weil sie keinen Platz in einer geschlossenen Psychiatrie …

Die Stadt Hamburg muss für die 24-Stunden-Betreuung eines psychisch kranken Straftäters aufkommen, weil sie keinen Platz in einer geschlossenen Psychiatrie …