Der Gasmarktkoordinator Trading Hub Europe (THE) wusste nach eigenen Angaben vor dem Erlass der Habeck-Verordnung nicht, welche Unternehmen berechtigt sein würden, Ansprüche für die Gasumlage anzumelden. „Da THE keine Informationen bezüglich der relevanten Verträge der Importeure gehabt hat, konnte THE vor dem Erlass der Verordnung keine verlässliche Kenntnis darüber haben, welche Unternehmen gegebenenfalls Berechtigte gemäß der Verordnung sind“, sagte Unternehmenssprecherin Anja von Poblocki am Freitag in Berlin der dts Nachrichtenagentur.
„Insofern hat THE die Meldungen der Unternehmen gemäß der Verordnung zur Kenntnis genommen.“ Ob sich das Bundeswirtschaftsministerium im Vorfeld bei Trading Hub Europe informiert hat, welche Unternehmen zum Kreis der begünstigten gehören könnten, wollte die Sprecherin nicht sagen. „Hierzu können wir Ihnen keine Auskunft geben“, sagte von Poblocki. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte am Donnerstag vor Wirtschaftsvertretern in Münster eingeräumt, sich darüber zu ärgern, dass nun auch Unternehmen Ansprüche angemeldet haben, die keineswegs kurz vor der Pleite stehen.
„Weil wir aber nicht wussten, das muss man ehrlicherweise sagen – und niemand wusste das -, wie dieser Gasmarkt verflochten ist, wie er im Undurchsichtigen, welche Firmen irgendwelche Anteile an Töchtern und so weiter haben“, sagte Habeck. Während er nach Bekanntgabe der Höhe der Gasumlage am 15. August noch von der „gerechtestmöglichsten Form“ sprach, räumte er nun ein, nachbessern zu müssen – wobei die Erfolgsaussichten aber offenbar begrenzt seien. Es werde dagegen „garantiert geklagt“ werden, so der Wirtschaftsminister. „Das heißt: Ich bin in keiner guten Position, das muss man einfach sagen“, so Habeck. (dts Nachrichtenagentur)