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Tübingen führt Übernachtungssteuer für Touristen ein

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Die Universitätsstadt Tübingen erhebt ab dem 1. Januar 2026 eine Übernachtungssteuer von zwei Euro pro Nacht und Gast. Das hat der Gemeinderat beschlossen, wie die Stadtverwaltung mitteilte.

Die Einnahmen sollen vollständig der touristischen Infrastruktur zugutekommen und nicht in den städtischen Haushalt fließen.

Von der Steuerpflicht betroffen sind alle entgeltlichen Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätzen und anderen Beherbergungseinrichtungen. Ausgenommen sind Minderjährige unter 18 Jahren, Aufenthalte in sozialen Einrichtungen wie Krankenhäusern sowie Langzeitgäste ab der 61. Nacht in derselben Unterkunft.

Die Beherbergungsbetriebe müssen die Steuer quartalsweise anmelden und abführen. Für bereits 2025 gebuchte Übernachtungen gilt eine Übergangsregelung. Die Stadt will die Betriebe in den kommenden Wochen über die Neuerung informieren und stellt Unterstützungsmaterialien zur Verfügung. (dts Nachrichtenagentur)

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