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Urteil im Vergewaltigungsprozess in Heidelberg

Das Landgericht Heidelberg hat einen 36-jährigen Mann wegen Vergewaltigung in zwei Fällen zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, soll der Angeklagte seine Ehefrau in beiden Fällen sexuell missbraucht haben.

Die Beweisaufnahme stützte sich vor allem auf die detaillierten Aussagen der Geschädigten, während eine Alibizeugin des Angeklagten durch eine andere Zeugin widerlegt wurde.

Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten eine Strafe von vier Jahren und neun Monaten gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Gericht sah die Schuld des Mannes jedoch als erwiesen an. Der Strafrahmen für Vergewaltigung liegt zwischen zwei und 15 Jahren Haft.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte kann binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. (dts Nachrichtenagentur)

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