Blaulicht-News

Verstöße gegen Mindestlohngesetz in Lörrach festgestellt

Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktkontrolle haben Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ein Freiburger Restaurant geprüft und dabei erhebliche Unregelmäßigkeiten festgestellt. Der Inhaber des Restaurants hatte es versäumt, seine Beschäftigten bei der Sozialversicherung anzumelden und zahlte ihnen nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn.

Die Ermittlungen ergaben, dass in mindestens 26 Fällen das den Beschäftigten zustehende Arbeitsentgelt vorenthalten wurde und die Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt wurden.

In einem rechtskräftig ergangenen Urteil wurde der Inhaber zu einer Geldstrafe von 5.250 Euro verurteilt und muss zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 8.000 Euro nachzahlen. In einem weiteren Verfahren ermittelten die Beamten gegen einen Geschäftsführer einer türkischen Baufirma mit Sitz in Istanbul. Dieser hatte seine zehn Mitarbeiter auf einer Baustelle im Markgräflerland eingesetzt, ohne dass die Arbeitnehmer die erforderlichen Aufenthaltserlaubnisse für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland besaßen.

Das zuständige Amtsgericht erließ einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von insgesamt 3.600 Euro gegen den Geschäftsführer, der zudem die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen muss. Auch dieses Urteil ist rechtskräftig. (dts Nachrichtenagentur)

Vorheriger ArtikelNächster Artikel