Nach wie vor bestehen in Deutschland starke regionale Unterschiede bei den Kosten, die Arbeitgeber für eine geleistete Arbeitsstunde zahlen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mitteilte, waren im Bundesländervergleich nach den jüngsten verfügbaren Vergleichszahlen für das Jahr 2024 die Arbeitskosten in Hamburg mit 49,41 Euro je geleisteter Stunde am höchsten, gefolgt von Hessen mit 47,83 Euro. Im Bundesdurchschnitt betrugen die Arbeitskosten je Stunde 44,32 Euro. Insgesamt lassen sich in der regionalen Betrachtung drei Ländergruppen mit jeweils ähnlich hohen Arbeitskosten ausmachen.
Am niedrigsten waren die Arbeitskosten im Jahr 2024 noch immer in den ostdeutschen Flächenländern sowie Schleswig-Holstein. Hier zahlten Arbeitgeber je geleistete Arbeitsstunde zwischen 36,40 Euro in Mecklenburg-Vorpommern und 39,95 Euro in Schleswig-Holstein.
Eine mittlere Gruppe bildeten die Länder Saarland, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz. Hier reichte die Spanne von 42,53 Euro im Saarland bis 44,15 Euro in Rheinland-Pfalz. Die Länder mit den höchsten Arbeitskosten waren Hessen, Baden-Württemberg, Bayern und die Stadtstaaten, wo die Kosten je Stunde zwischen 45,03 Euro in Bremen und 49,41 Euro in Hamburg lagen.
Neben den regionalen Unterschieden zeigen sich auch deutliche Unterschiede bei den Arbeitskosten nach Wirtschaftszweigen. Die geringsten Arbeitskosten je geleistete Stunde wiesen die Gastronomie (25,73 Euro), die Beherbergung (26,68 Euro) sowie der Bereich „Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau“ (27,34 Euro) auf.
Deutlich über 70 Euro kostete hingegen die geleistete Stunde im Durchschnitt in den Wirtschaftszweigen am oberen Ende der Verteilung: Die höchsten Arbeitskosten fielen demnach in der Personenbeförderung in der Luftfahrt (83,78 Euro) an, gefolgt von der Tabakverarbeitung (75,82 Euro), der Kokerei und Mineralölverarbeitung (74,40 Euro) sowie dem Kohlebergbau (73,75 Euro).
Die Struktur der Arbeitskosten in der Gesamtwirtschaft blieb im längerfristigen Vergleich seit 2008 nahezu unverändert. Gut drei Viertel (75,9 Prozent) der Arbeitskosten wurden 2024 für die Bruttoverdienste der Arbeitnehmer aufgewendet, die Sozialbeiträge der Arbeitgeber machten 22,6 Prozent aus. Auch die Aufwendungen für Aus- und Weiterbildungen (0,4 Prozent) blieben über die Jahre konstant.
Die Aufwendungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall als Teil der Sozialbeiträge machen zwar nur einen kleinen Teil der Arbeitskosten aus, ihr Anteil ist aber von 2008 bis 2024 von 2,7 Prozent auf 3,6 Prozent angewachsen. Betrachtet man die Absolutbeträge, so haben sich die Aufwendungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in diesem Zeitraum mehr als verdoppelt: Im Jahr 2008 wendeten Arbeitgeber noch durchschnittlich 1.262 Euro je Vollzeitarbeitnehmerin und -arbeitnehmer für die Entgeltfortzahlung auf, im Jahr 2024 waren es 2.677 Euro.<p>dts Nachrichtenagentur
Foto: Bauarbeiter auf Baustelle (Archiv), via dts Nachrichtenagentur