Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat eine Klage des Naturschutzbundes (NABU) gegen das Bundesamt für Naturschutz abgewiesen. Das Gericht teilte mit, der NABU habe vergeblich versucht, die Behörde zur Anordnung von Umweltschutzmaßnahmen beim Offshore-Windpark ‚Butendiek‘ zu verpflichten.’n
Der Windpark mit 80 Anlagen liegt 32,6 Kilometer westlich von Sylt im Europäischen Vogelschutzgebiet ‚Östliche Deutsche Bucht‘.
Der NABU hatte bereits 2014 während der Bauphase gefordert, dass das Bundesamt für Naturschutz Maßnahmen zum Schutz der Seetaucher veranlasst, was die Behörde jedoch ablehnte.’n
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass weder ein Umweltschaden nachweisbar sei noch ein Verschulden der Betreiberin vorliege. Zudem bestünden weiterhin gravierende wissenschaftliche Erkenntnislücken über die Lebensraumbedürfnisse der Seetaucher. Der NABU kann gegen das Urteil Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. (dts Nachrichtenagentur)