In Wuppertal findet am 28. September eine Stichwahl um das Oberbürgermeisteramt statt. Die Stadtverwaltung teilte am Montag mit, dass die Wahl vorbehaltlich der Entscheidung des Wahlausschusses durchgeführt wird.
Wahlberechtigt sind alle Personen, die bereits bei der Hauptwahl am 14. September stimmberechtigt waren.
Für die Briefwahl gelten besondere Regelungen: Wer bereits zusammen mit der Hauptwahl die Unterlagen für die Stichwahl beantragt hat, erhält diese automatisch zugesandt. Die Zustellung soll voraussichtlich bis zum 23. September erfolgen. Wähler, die ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr besitzen, können im Wahllokal unter Vorlage eines Lichtbildausweises ihre Stimme abgeben.
Weitere Informationen zur Stichwahl sind auf der städtischen Webseite verfügbar. Ab dem 18. September können Briefwahlunterlagen auch per QR-Code oder über den Internet-Wahlschein beantragt werden.
Für Rückfragen steht das Wahlamt der Stadt zur Verfügung. (dts Nachrichtenagentur)