Im Jahr 2024 sind bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 6.726 Anträge auf Zwangsversteigerung unmovierbarer Sachen eingegangen. Dies entspricht einer Zunahme von 25,4 % gegenüber dem Vorjahr, als 5.020 Anträge verzeichnet wurden, teilte das Statistische
Landesamt mit.
Zu den unmovierbaren Sachen zählen Grundstücke, die unbebaut oder mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern bebaut sind, sowie Eigentumswohnungen.
Die Zahl der Anträge auf Zwangsversteigerungen war 2024 ähnlich hoch wie im Jahr 2018, als es 7.066 Anträge gab. Sie lag jedoch deutlich unter den Anträgen von 2014, als mit 12.557 fast doppelt so viele Anträge eingegangen waren. Nach kontinuierlichen Rückgängen zwischen 2014 und 2022 gab es in den letzten beiden Jahren wieder einen Anstieg der Anträge.
Die Daten stammen aus der Statistik der Zivilgerichtsbarkeit. Eine Zwangsversteigerung kann aus verschiedenen Gründen angeordnet werden, beispielsweise wenn ein Eigentümer die Raten für seinen Kredit nicht bezahlen kann.
Die Versteigerung findet in einer öffentlichen Sitzung im Amtsgericht statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt. (dts Nachrichtenagentur)