Nordrhein-Westfalens Landtagspräsident André Kuper (CDU) will künftig besser sicherstellen, dass keine straffällig gewordenen Mitarbeiter Zutritt zum Landtag haben. So hatte der Fall eines AfD-Mitarbeiters für bundesweites Aufsehen gesorgt, der sich wegen eines antisemitischen Angriffs strafbar gemacht hat.
„Wir haben Verbesserungen für mehr Sicherheit im Landtag vorgenommen und möchten diese noch einmal nachschärfen“, sagte Kuper der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe).
Bislang sei es so, dass bei der Einstellung von Mitarbeitern der Abgeordneten und Fraktionen ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden musste. „Das reicht aber nicht. Der Plan ist, künftig ein erweitertes Führungszeugnis zu verlangen“, sagte der Landtagspräsident. Mit dem neuen Procedere würde man zum Beispiel mitgeteilt bekommen, wenn ein Waffenverbot verhängt wurde oder jemand die Zuverlässigkeitsprüfung nicht bestanden habe.
„Derzeit bekommen wir diese Informationen nicht. Deshalb haben wir den Fraktionen einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet und hoffen, dass er die Zustimmung erhält und noch in diesem Jahr in Kraft treten kann“, so Kuper.
„Wir müssen das Parlament gegen die Verfassungsfeinde schützen.“
Wenn der Landtag dann von der Straffälligkeit eines Mitarbeiters erfahre, werde man dem Abgeordneten nicht untersagen, wen er einstelle. „Aber wir können den Zugang zum Gebäude verweigern, und der Lohn würde nicht erstattet“, sagte der CDU-Politiker. „Dann kann der Abgeordnete entscheiden, ob er Personen, die die Sicherheit im Parlament gefährden, auf eigene Kosten im Homeoffice beschäftigen will. Feinde der Demokratie dürfen nicht im Herzen der Demokratie arbeiten.“
Kuper erklärte, dass der medial bekannt gewordene Fall nicht der einzige geblieben sei.
„Tatsächlich gab es einen Fall, der bei einem Anhörungsverfahren aufgefallen ist. Dabei ging es um einen Eintrag ins Führungszeugnis“, sagte der Landtagspräsident. „Der Abgeordnete hat sich von seinem Mitarbeiter dann aber getrennt.“ (dts Nachrichtenagentur)