Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der Bau eines Möbelhauses in Rangsdorf fortgesetzt werden darf. Damit wies das Gericht Beschwerden des Landes Berlin und der Gemeinde Schönefeld zurück, die sich gegen die Baugenehmigung gewandt hatten.
Die Antragsteller hatten befürchtet, das Einrichtungshaus könne negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in ihren Gebieten haben.
Das Gericht sah jedoch keine schädlichen Effekte für die betroffenen Gebiete in Großziethen und Lichtenrade, da diese entweder nicht als zentrale Versorgungsbereiche gelten oder das Sortiment des Möbelhauses sich deutlich unterscheide.
Die Entscheidung des 2. Senats ist rechtskräftig. Die Bauarbeiten können somit ohne weitere Verzögerungen fortgesetzt werden. (dts Nachrichtenagentur)