Das Verwaltungsgericht Münster hat die Einschätzung der Polizei zum paramilitärischen Auftreten rechter Demonstranten bei einer Demonstration am 5. Juli bestätigt. Das Gericht wies den Eilantrag des Versammlungsanmelders gegen eine beschränkende Verfügung der Polizei zurück.
Diese untersagt das Auftreten in paramilitärischer Form.
Die Polizei hatte den Aufzug am 5. Juli gestoppt, da Marschformationen und das Tragen von Fahnen nach Ansicht des Gerichts an nationalsozialistische Aufzüge erinnerten. Das Verwaltungsgericht kommt nach Prüfung des Bildmaterials zu dem Schluss, dass das äußere Erscheinungsbild objektiv geeignet war, Militanz zu symbolisieren und Gewaltbereitschaft zu vermitteln. Das Gesamtgepräge der Versammlung habe die Erinnerung an nationalsozialistische Aufmärsche geweckt und dadurch andere Bürger eingeschüchtert.
Für die morgige Rechte-Demonstration in Münster kündigte die Polizei an, die Wirkung der Fahnen detailliert zu überprüfen. Eine Beschränkung der Anzahl von Flaggen sei möglich, wenn es sich um eine Vielzahl im Wesentlichen gleichartiger Fahnen handle, teilte die Polizei Münster mit. (dts Nachrichtenagentur)