Das Urteil gegen einen 54-jährigen Mann aus Zimmern ob Rottweil, der wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde, ist nun rechtskräftig. Das teilte das Landgericht Rottweil mit.
Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.
Dem Urteil lag zur Last, dass der Mann am Morgen des 16. November 2024 nach einem Streit in der gemeinsamen Wohnung seine Frau mit einem Küchenmesser mehrfach in den Brustbereich gestochen hatte. Ein Stich eröffnete die Brusthöhle und verursachte einen Pneumothorax, ein weiterer durchbohrte die linke Handfläche der Frau und verletzte Knochen, Sehnen, Arterien und Nerven. Die Ehefrau konnte durch eine Notoperation gerettet werden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die Tat in voller Schuldfähigkeit und mit Tötungsabsicht beging. Er habe nach der Tat noch Alkohol getrunken, um einen Rausch vorzutäuschen.
Die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Rottweil hatte ihn bereits im Juli 2026 wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt. (dts Nachrichtenagentur)
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