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Bauberufsrecht in Baden-Württemberg wird reformiert

Die Landesregierung hat mehrere gesetzliche Änderungen zur Modernisierung des Bauberufsrechts für Architekten und Ingenieure auf den Weg gebracht. Das Kabinett gab die Vorlagen am Dienstag zur Anhörung frei, wie das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen am Mittwoch mitteilte.

Ziel sei es, mehr Flexibilität zu schaffen und Bürokratie abzubauen.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehöre die Zulassung von Personengesellschaften wie OHG und KG für Architekten und Ingenieure. Zudem werde der Kreis möglicher Gesellschafter erweitert, um interdisziplinäre Zusammenarbeit zu fördern. Für Architekten entfalle künftig die Pflicht, ihre Tätigkeitsart in die Architektenliste eintragen zu lassen.

Weitere Änderungen betreffen die Berufsbezeichnungen: Aus „Architekt im Praktikum“ werde „Junior-Architekt“. Die Bezeichnung „freier Architekt“ bleibe erhalten. Zudem werden Verfahren zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse vereinfacht. (dts Nachrichtenagentur)

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