Die bayerische Staatsregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 24. Juni zwei wichtige Beschlüsse gefasst. Zum einen wurde das Vierte Modernisierungsgesetz auf den Weg gebracht, das weitere Bürokratieabbau-Maßnahmen enthält.
Zum anderen beschloss das Kabinett die Einführung eines Kinderstartgeldes in Höhe von 3.000 Euro pro Kind.
Das Modernisierungsgesetz sieht unter anderem eine Vereinfachung des Landesplanungsrechts, die Streichung zahlreicher Berichtspflichten und die Abschaffung des Verweises auf den ‚Stand der Technik‘ vor. Damit sollen innovative und kostengünstigere Lösungen ermöglicht werden. Zudem werden Regelungen im Baurecht, bei der Impfberatung und im Besoldungsrecht für Beamte gelockert.
Das neue Kinderstartgeld wird für alle ab dem 1. Januar 2025 geborenen Kinder gezahlt und soll zum ersten Geburtstag ausgezahlt werden. Die Mittel dafür stammen aus der Neuausrichtung des bisherigen Familiengeldes. Anträge können zusammen mit dem Elterngeld beim Zentrum Bayern Familie und Soziales gestellt werden. (dts Nachrichtenagentur)