Die Stadt Bayreuth hat erneut ein Verbot für Silvesterfeuerwerk in weiten Teilen der historischen Innenstadt erlassen. Wie die Stadtverwaltung mitteilte, gilt das Abbrennverbot für handelsübliche Kleinfeuerwerke wie Raketen, Knallkörper und Batterien vom 31. Dezember, 0 Uhr, bis zum 1. Januar, 24 Uhr.
Betroffen sind unter anderem die Opernstraße mit dem UNESCO-Welterbe Markgräfliches Opernhaus, die Friedrichstraße, das Gassenviertel und der Hofgarten.
Parallel zum Feuerwerksverbot wird für denselben Zeitraum auch eine Waffen- und Messerverbotszone für die Innenstadt eingerichtet. Die Stadt begründet diesen Schritt mit dem erwarteten erhöhten Besucheraufkommen trotz des Böllerverbots, etwa am Winterdorf. Die Polizeiinspektion Bayreuth-Stadt begrüßt die Maßnahme, die kontrolliert werden soll.
Als Gründe für das Feuerwerksverbot nennt die Stadt vor allem den Brand- und Gebäudeschutz. Die dichte Bebauung mit engen Gassen und die vielen historischen, brandempfindlichen Gebäude sowie Baudenkmäler seien besonders gefährdet. Zudem soll die Verletzungsgefahr in Menschenansammlungen reduziert werden. Ein detaillierter Lageplan zum Geltungsbereich ist auf der städtischen Homepage veröffentlicht. (dts Nachrichtenagentur)