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BayVGH kippt Pflicht zur elektronischen Gästekarte in Kurorten

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Verpflichtung von Beherbergungsbetrieben zur Ausgabe elektronischer Gästekarten an Kurgäste rechtswidrig ist. Die Richter urteilten in zwei Fällen aus Oberstaufen und Bad Hindelang, dass den Gemeinden die gesetzliche Grundlage für eine solche Pflicht fehlt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte

In den betroffenen Kurorten hatten die Satzungen vorgesehen, dass Vermieter von Ferienwohnungen und anderen Unterkünften die Karten an ihre Gäste ausgeben müssen.

Die klagende Vermieterin argumentierte erfolgreich, dass dies besonders für Betriebe ohne feste Niederlassung vor Ort eine unzulässige Belastung darstelle. Die elektronischen Karten ermöglichen neben dem Nachweis der Kurbeitragszahlung auch Vergünstigungen bei Freizeitangeboten.

Die Urteile bedeuten nicht, dass die Gemeinden keine Gästekarten mehr ausgeben dürfen. Sie müssen jedoch andere Wege finden, diese an die Besucher zu verteilen. Gegen die Entscheidungen kann noch Beschwerde eingelegt werden.

Die Satzungen zur Erhebung von Kurbeiträgen bleiben davon unberührt. (dts Nachrichtenagentur)

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