Das Landgericht Bonn hat zehn Befangenheitsanträge gegen drei Berufsrichter und zwei Schöffen in einem Strafverfahren gegen einen Kinder- und Jugendpsychiater zurückgewiesen. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Die Anträge waren unter anderem mit der geplanten Abtrennung von Verfahrensteilen und der Nichtzulassung von Fragen während einer Zeugenvernehmung begründet worden.
Die große Strafkammer wies die Anträge mit Beschluss vom 28. Mai zurück. Sie sah weder in den einzelnen Gründen noch in der Gesamtschau Anhaltspunkte für eine Befangenheit. Die Kammer betonte, dass Verfahrensverstöße allein keinen Ablehnungsgrund darstellten, solange sie nicht willkürlich oder völlig abwegig seien.
Das Verfahren gegen den Psychiater läuft seit längerem, bisher fanden etwa 21 Hauptverhandlungstermine statt. Der nächste Termin ist für den 16. Juni um 9:30 Uhr angesetzt.
Dabei soll über eine mögliche Abtrennung von Verfahrensteilen entschieden werden, für die noch Nachermittlungsergebnisse der Polizei ausstehen. (dts Nachrichtenagentur)