Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von zwei Angeklagten gegen ihre Verurteilungen wegen einer tödlichen Autobahnflucht im Enzkreis verworfen. Die Überprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zu Ungunsten der Angeklagten ergeben, teilte der BGH am Donnerstag mit.
Das Landgericht Karlsruhe hatte einen der Männer des Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung sowie des vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Diebstahl schuldig gesprochen und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Der zweite Angeklagte wurde wegen vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts sprengten die Angeklagten und ein weiterer Täter am 11. November 2023 zwei Geldautomaten einer Filiale der Sparkasse Pforzheim Calw in Wiernsheim und flüchteten mit der Beute. Der zu einer lebenslangen Strafe verurteilte Angeklagte führte das Fluchtfahrzeug und fuhr, um den Polizeifahrzeugen zu entkommen, bewusst entgegen der Fahrtrichtung auf die Autobahn. Auf einem Parkplatz ließ er seine Mitfahrer aussteigen und setzte die Fahrt gegen die Fahrtrichtung fort, bis es zu einem Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug kam. Der Beifahrer des anderen Fahrzeugs verstarb, der Fahrer wurde schwer verletzt.
Durch die Entscheidung des BGH ist das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 12. Juli 2024 rechtskräftig (Beschluss vom 8. April 2025 – 1 StR 559/24). (dts Nachrichtenagentur)