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Böllerverbote: Städtetag offen für gesetzliche Änderungen

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, ist offen für gesetzliche Änderungen, um das Böllern an Silvester einschränken zu können. „Ein Verbot von privaten Silvesterfeuerwerken wird in den Städten unterschiedlich debattiert, weil die örtlichen und baulichen Gegebenheiten gerade auch in den Innenstädten sehr verschieden sind“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagsausgaben). „Vor diesem Hintergrund gibt der Deutsche Städtetag keine Empfehlung zu Forderungen ab, Silvesterfeuerwerke zu verbieten.“

Zutreffend sei aber, dass stadtweite oder großflächige Verbote auf rechtliche Hürden stießen, so Dedy. „Daher sind wir offen dafür, wenn die Bundesregierung praktikable und sachgerechte Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes und insbesondere der Sprengstoffverordnung prüfen würde.“ Das Land Berlin habe Ende November einen entsprechenden Antrag auf Änderung der Sprengstoffverordnung in den Bundesrat eingebracht. Viele Menschen erfreuten sich am Silvesterabend am Feuerwerk, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes dem RND. Voraussetzung sei aber, dass es verantwortungsvoll gehandhabt werde. Dabei gehe es um „die Sicherheit der feiernden Menschen“ ebenso wie „um den Brandschutz, zum Beispiel von historischen Gebäuden“. Es bleibe jedenfalls 2019 wie auch künftig zu hoffen, „dass es durch verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerkskörpern zu möglichst wenigen Zwischenfällen kommt“. (dts Nachrichtenagentur)

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