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Bundespolizei erlässt Mitführverbot für gefährliche Gegenstände im Bochumer Hauptbahnhof

Die Bundespolizei hat ein temporäres Mitführverbot für gefährliche Gegenstände im Hauptbahnhof Bochum verhängt. Das Verbot gilt vom 3. bis 6. Juli und umfasst unter anderem Messer, Schlagringe und Schreckschusswaffen.

Verstöße können mit Platzverweisen, Bahnhofsverboten oder Zwangsgeldern von bis zu 200 Euro geahndet werden, teilte die Bundespolizeiinspektion Dortmund mit.

In den vergangenen Monaten habe es am Bahnhof keine signifikante Abnahme von Gewaltdelikten mit gefährlichen Gegenständen gegeben, so die Behörde. Bei Kontrollen wurden unter anderem Springmesser, Wurfmesser und Teleskopschlagstöcke sichergestellt. Der Bahnhof als wichtiger Verkehrsknotenpunkt im Ruhrgebiet sei besonders anfällig für Konflikte, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen eskalierten.

Das Verbot gilt rund um die Uhr für alle Bereiche des Hauptbahnhofs, ausgenommen sind die U-Bahn-Anlagen. Die Bundespolizei kündigte verstärkte Kontrollen an und verwies auf mehrere Fälle, in denen verbotene Gegenstände zu schweren Verletzungen geführt hätten. (dts Nachrichtenagentur)

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