Die Bundespolizeidirektion Berlin hat ein temporäres Mitführverbot für gefährliche Gegenstände an zwölf Berliner Bahnhöfen erlassen. Grund sei die zunehmende Anzahl und Intensität von Gewaltdelikten auf Bahnanlagen, bei denen häufig Messer oder ähnliche Objekte eingesetzt würden, teilte die Behörde mit.
Das Verbot gilt vom 26. Mai bis zum 30. Juni 2025 und umfasst unter anderem den Hauptbahnhof, Alexanderplatz und Südkreuz.
Betroffen sind Gegenstände wie Messer, Reizgas oder Schlagwaffen. Das Verbot ist täglich zwischen 14:00 und 4:00 Uhr des Folgetages in Kraft. U-Bahnhöfe sind von der Regelung ausgenommen. Die Bundespolizei wird die Einhaltung des Verbots überwachen und bei Verstößen Gegenstände sicherstellen oder Zwangsgelder verhängen.
Mit der Maßnahme sollen Reisende, Bahnhofsnutzer und Einsatzkräfte besser geschützt werden. Die detaillierte Allgemeinverfügung ist auf der Website der Bundespolizei einsehbar. (dts Nachrichtenagentur)