Die Bundespolizei hat am Grenzübergang Konstanz einen offenen Haftbefehl vollstreckt. Das teilten die Beamten am Montag mit.
Ein 35-jähriger nigerianischer Staatsangehöriger wurde bei der Einreisekontrolle festgestellt und muss nun eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Am Samstagnachmittag kontrollierten Beamte den Mann als Insassen eines Fernreisebusses an der Gemeinschaftszollanlage. Dabei stellten sie den Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart fest. Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt hatte im Juli 2021 wegen Trunkenheit im Verkehr einen Strafbefehl gegen den 35-Jährigen erlassen.
Da der Mann die fällige Geldstrafe weder zuvor noch vor Ort begleichen konnte, muss er nun eine 45-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Die Beamten brachten ihn daraufhin in die Justizvollzugsanstalt Konstanz. (dts Nachrichtenagentur)
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