In der Debatte um ein AfD-Verbot mahnt der Justiziar der Unionsfraktion, Ansgar Heveling (CDU), zur Zurückhaltung.
Heveling sagte der „Rheinischen Post“ (Montag), die Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz sei „zunächst eine Behördeneinschätzung. Das Grundgesetz hat sich sehr bewusst entschieden, Parteiverbote nicht allein aufgrund von Exekutiventscheidungen zuzulassen.“
Die Beurteilung des Verfassungsschutzes sei daher „ein Indiz für eine Verfassungswidrigkeit der AfD, aber der Beurteilungsmaßstab des Verfassungsgerichts geht sicher darüber hinaus. Es braucht Beweise, aktiv die verfassungsrechtliche Ordnung zerstören zu wollen.“
Heveling sagte weiter: Betrachte man die Entwicklung der AfD, „ist es nicht verwunderlich, dass der Verfassungsschutz nun zu der Einschätzung gelangt ist, dass die gesamte Partei als rechtsextremistisch einzuschätzen ist“. (dts Nachrichtenagentur)