Home BlaulichtEssener Klinikum setzt sich im Streit um Herztransplantationen durch

Essener Klinikum setzt sich im Streit um Herztransplantationen durch

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Das Universitätsklinikum Essen hat sich in einem Rechtsstreit um die Zulassung für Herztransplantationen durchgesetzt. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster hat am Mittwoch entschieden, dass eine einschränkende Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf weiterhin nicht vollzogen werden darf.

Damit bestätigte das Gericht einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen.

Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts begründete seine Entscheidung damit, dass die Bezirksregierung ihr Ermessen fehlerhaft ausgeübt habe. Sie habe nicht ausreichend berücksichtigt, dass das Essener Klinikum der einzige Versorger im Planungsgebiet Nordrhein mit gebündelter Expertise für kombinierte Herz-Lungen-Transplantationen sei. Zudem fehlten schlüssige Erwägungen, warum eine arbeitsteilige Kooperation qualitativ besser sein solle als die Versorgung ‚aus einer Hand‘.

Das Gericht wies zudem darauf hin, dass die geplante Beschränkung auf kombinierte Herz-Lungen-Transplantationen – bundesweit nur ein bis drei Fälle pro Jahr – praktisch unmöglich mache, die für Routine erforderliche Fallzahl von 10 zu erreichen. Außerdem drohe eine Bedarfsunterdeckung, da die einem konkurrierenden Klinikum zugewiesenen 30 Fälle hinter dem prognostizierten Gesamtbedarf von 40 Fällen zurückblieben. Der Beschluss ist unanfechtbar. (dts Nachrichtenagentur)

Foto: Universitätsklinikum Essen (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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