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Finanzgericht Düsseldorf entscheidet über Grundsteuerbewertung

Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil zur Bewertung eines Grundstücks im Außenbereich für die Grundsteuer entschieden. Der 11. Senat gab der Klage gegen die Bewertung des Finanzamts mit einem Bodenrichtwert von 90 Euro pro Quadratmeter statt und ordnete das Flurstück als landwirtschaftliche Fläche ein, für die ein Richtwert von 5,50 Euro pro Quadratmeter gilt.

Das beklagte Finanzamt hatte das mit Baumbeständen versehene Flurstück zunächst mit dem höheren Wert bewertet.

Die Kläger argumentierten erfolgreich, dass das Grundstück planungsrechtlich im Außenbereich liege und als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen sei. Das Gericht stellte klar, dass entscheidend sei, ob eine Fläche landwirtschaftlich nutzbar sei – nicht, ob sie tatsächlich genutzt werde.

Gegen die Entscheidung hat das Finanzamt Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt. Das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 22. Mai ist damit noch nicht rechtskräftig. (dts Nachrichtenagentur)

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