Home BlaulichtFührerscheine von 1999 bis 2001 verlieren Gültigkeit – Fahrausweis muss umgetauscht werden

Führerscheine von 1999 bis 2001 verlieren Gültigkeit – Fahrausweis muss umgetauscht werden

172 views

Kartenführerscheine, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden, da sie mit Ablauf des 19. Januar ihre Gültigkeit verlieren. Das teilte die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Landshut mit.

Die Berechtigung, ein Fahrzeug zu führen, bleibt für die Betroffenen jedoch erhalten, auch wenn das Dokument selbst ungültig wird.

Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig umtauscht, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss bei einer Kontrolle mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Für Fahrten im Ausland rät die Behörde zur Vorsicht, da unklar ist, wie ausländische Kontrollbehörden mit dem abgelaufenen Dokument umgehen. Auslandsreisen sollten daher während der Umtauschphase vermieden werden.

Der Umtausch kann online unter www.landshut.de/fuehrerscheinumtausch beantragt oder nach Terminvereinbarung über www.landshut.de/fahrerlaubnisundzulassung persönlich vorgenommen werden. Die Behörde weist darauf hin, dass ein Erscheinen ohne Termin zu längeren Wartezeiten führen kann und behält sich eine Zurückweisung bei hohem Besucheraufkommen vor. (dts Nachrichtenagentur)

Focus Mode