Die Zahl der im Ausland erworbenen und in Deutschland anerkannten Berufsabschlüsse ist im Jahr 2024 weiter gestiegen.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mitteilte, wurden rund 79.100 Anerkennungsanträge positiv beschieden. Das waren 21 Prozent mehr als im Vorjahr (2023: 65.300).
Seit Beginn der gemeinsamen Erfassung von bundes- und landesrechtlich geregelten Anerkennungsverfahren im Jahr 2016 stieg die Zahl der Anerkennungen kontinuierlich und hat sich mehr als verdreifacht (2016: 26.200). Mit 9.200 Anerkennungen blieb die Türkei im Jahr 2024 der am stärksten vertretene Ausbildungsstaat, gefolgt von der Ukraine, die 2023 noch auf Rang 7 gelegen hatte.
87 Prozent der Antragstellenden mit positiv beschiedenem Verfahren im Jahr 2024 haben ihre berufliche Qualifikation in Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, bestehend aus EU-27 plus Island, Liechtenstein und Norwegen, hier zusätzlich Schweiz) erworben. Das mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz eingeführte beschleunigte Fachkräfteverfahren ermöglichte 4.900 Anerkennungen von Berufsqualifikationen aus Drittstaaten. 59 Prozent aller positiv beschiedenen Anträge wurden von Frauen und 41 Prozent von Männern gestellt.
Unter den anerkannten Qualifikationen waren 83 Prozent nach Bundes- und 17 Prozent nach Landesrecht geregelt.
Mit einem Zuwachs von rund 2.600 auf 9.200 Anerkennungen wurden auch im Jahr 2024 am häufigsten in der Türkei erworbene Berufsqualifikationen anerkannt. Mit etwas Abstand folgte die Ukraine mit 6.400 Anerkennungen, hier hat sich die Zahl positiv beschiedener Verfahren im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt (2023: 3.000). Auch die Ausbildungsstaaten Tunesien mit 5.300, Indien mit 4.900 und Syrien mit 4.300 Anerkennungen waren häufig vertreten. Positiv beschiedene Verfahren aus den Ausbildungsstaaten Bosnien/Herzegowina (2024: 4.000) und Philippinen (2024: 3.600) nahmen hingegen ab und rutschten von ihren Plätzen 2 und 3 im Vorjahr auf die Plätze 6 und 7 der am häufigsten vertretenen Ausbildungsstaaten.
Die Top 5 der am häufigsten anerkannten Berufe blieb im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert.
Weiterhin auf Platz 1 lag mit 32.500 Anerkennungen und einem Anteil von 41 Prozent an allen anerkannten Qualifikationen der Beruf Pflegefachmann (einschließlich der Vorgängerberufe Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger sowie Gesundheits- und Krankenpfleger). Die Anerkennungen stiegen in diesem Beruf im Vergleich zum Vorjahr um 19 Prozent (+5.200). Auf Platz 2 lag mit 11.000 Anerkennungen und einem Anteil von 14 Prozent der Beruf Arzt, der im Rahmen der Approbationserteilung anerkannt werden kann. Auf Platz 3 folgte der Beruf Ingenieur mit 4.400 positiv beschiedenen Verfahren und fünf Prozent aller Anerkennungen.
Die Plätze 4 und 5 belegten die Berufe Lehrer (2.800; vier Prozent) und Physiotherapeut (2.200; 2,8 Prozent). Knapp dahinter lag der Beruf Erzieher, wobei die Zahl der Anerkennungen in diesem Beruf von 1.700 im Jahr 2023 auf 2.100 im Jahr 2024 stieg und dieser einen Anteil von 2,7 Prozent an allen Anerkennungen ausmachte.
Auch die Gesamtzahl der Anträge auf Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses erreichte im Jahr 2024 einen neuen Höchststand: Rund 95.500 Anerkennungsverfahren wurden erfasst. Im Jahr 2016 waren es hingegen erst 38.000 Verfahren, die Zahl hat sich also mehr als verdoppelt. Von den 95.500 Verfahren wurden im Jahr 2024 rund 81.900 und damit 86 Prozent auch beschieden, also abschließend bearbeitet.
Von diesen Verfahren wurden rund 97 Prozent positiv und lediglich drei Prozent negativ beschieden. Nicht jedes Verfahren beinhaltete dabei einen Antrag, der im Jahr 2024 neu eingegangen ist. Etwa 71.000 Verfahren (74 Prozent) gingen auf Neuanträge zurück, also Anträge, die tatsächlich im Jahr 2024 eingereicht wurden.
Rund 80 Prozent aller Anerkennungsverfahren im Jahr 2024 gingen auf bundesrechtlich und 20 Prozent auf landesrechtlich geregelte Berufe zurück. Ein typischer Beruf nach Bundesrecht ist der Beruf Pflegefachmann, während nach Landesrecht etwa die Berufe Ingenieur oder Lehrer geregelt sind.
Neben der gesetzlichen Zuständigkeit spielt bei der Anerkennung ebenfalls eine Rolle, ob es sich um sogenannte reglementierte oder nicht reglementierte Berufe handelt. Die Anerkennung als Pflegefachmann, Arzt oder Ingenieur ist reglementiert, während Berufe wie Koch oder Elektroanlagenmonteur nicht reglementiert sind. Reglementierte Berufe sind in ihrer Ausübung an rechtliche Verordnungen beziehungsweise Gesetze gebunden und bedürfen dem Nachweis festgelegter Qualifikationen. Im Unterschied unterliegen nicht reglementierte Berufe weniger strengen formalen Vorgaben und können auch ohne staatliche Anerkennung ausgeübt werden.
Antragsstellende können solche Berufe aber offiziell anerkennen lassen, um damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, so die Statistiker. (dts Nachrichtenagentur)