Die deutschen Finanzämter gehen rund um die Weihnachtsfeiertage unterschiedlich mit Mahnungen, Bußgeldbescheiden und Außenprüfungen um. In neun Bundesländern gibt es in diesem Jahr den sogenannten Weihnachtsfrieden, während dessen von solchen Maßnahmen offiziell abgesehen wird, ergab eine Umfrage der „Welt am Sonntag“ unter den Finanzministerien der Länder.
Am längsten haben die Bürger in Nordrhein-Westfalen Ruhe vor den Finanzbeamten. Hier wird vom 17. Dezember bis zum 31. Dezember unter anderem auf die Einleitung von Betriebsprüfungen und Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet. Auch in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen gibt es einen verordneten „Weihnachtsfrieden“. Steuerrückerstattungen sind davon nicht betroffen. (dts Nachrichtenagentur)