Die Bundesregierung hat den angekündigten Nachtragshaushalt für 2023 auf den Weg gebracht. Das Kabinett fasste am Montag im schriftlichen Umlaufverfahren einen entsprechenden Beschluss, der das vierte Jahr in Folge die Aussetzung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse nötig macht.
Hintergrund der Maßnahme ist das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem die Umwidmung von Krediten in Höhe von 60 Milliarden Euro im Bundeshaushalt 2021 für nichtig erklärt worden war. Auch andere Programme des Bundes wie der Krisenfonds WSF sind von dem Urteil betroffen. Mit dem Nachtragshaushalt ziehe die Bundesregierung die Konsequenzen aus dem Urteil und schaffe „Rechtssicherheit“, teilte das Finanzministerium mit. Dabei stehe außer Frage, dass „alle eingegangenen Rechtsverpflichtungen“ von der Bundesregierung erfüllt würden.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hob allerdings hervor, dass man „keine zusätzlichen Schulden“ aufnehme, sondern „im Ergebnis sogar weniger“. Aber die Verteilung der Kreditaufnahme auf die Haushaltsjahre 2022 und 2023 müsse „aus verfassungsrechtlichen Gründen verändert werden“. Dazu vollziehe man den Beschluss einer Notlage, die angesichts der Energiekrise im vergangenen Winter festgestellt wurde, auch im Haushalt 2023 nach, so Lindner. Mit dem Nachtragshaushalt 2023 soll eine Einnahme aus Krediten in Höhe von 43,2 Milliarden Euro veranschlagt werden.
Die Nettokreditaufnahme des regulären Kernhaushalts beträgt 27,4 Milliarden Euro, statt bisher geplanter 45,6 Milliarden. Der Nachtragshaushalt soll am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten werden, bereits am Dienstag will sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Rahmen einer Regierungserklärung zur gegenwärtigen Haushaltslage äußeren. Die Beratungen über den regulären Bundeshaushalt 2024 liegen derzeit auf Eis, ein Beschluss im laufenden Jahr dürfte dem Vernehmen nach nur noch mithilfe von Sondersitzungen möglich sein. (dts Nachrichtenagentur)