Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klage eines afghanischen Staatsangehörigen und seiner Familie auf Erteilung von Einreisevisa abgewiesen. Dies teilte das Gericht mit.
Der Kläger hatte geltend gemacht, dass er seit 2014 im Dienst der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) tätig war und aufgrund seiner Arbeit gefährdet sei.
Im August 2021 stellte der Kläger eine Gefährdungsanzeige bei der GIZ, nachdem die Taliban in Afghanistan die Macht übernommen hatten. Da keine Aufnahme erklärt wurde, reichten die Kläger im April 2022 Klage auf Erteilung von humanitären Visa ein. Das Oberverwaltungsgericht wies die Klage jedoch als unzulässig zurück, da der erforderliche Antrag bei einer deutschen Auslandsvertretung nicht gestellt wurde.
Das Gericht stellte zudem fest, dass die Gefährdungsanzeige keinen Visumantrag darstellt und lediglich einen internen politischen Prozess auslöst. Der 6. Senat des Gerichts erachtete die Klage auch als unbegründet, da die Kläger keinen Anspruch auf Aufnahme geltend machen können. Eine Revision wurde nicht zugelassen, jedoch besteht die Möglichkeit, Beschwerde gegen diese Entscheidung einzulegen. (dts Nachrichtenagentur)