Die geplante Novelle des Bayerischen Wassergesetzes sorgt für massive Verunsicherung bei kommunalen Wasserversorgern in der Region Landshut. Mehrere Wasserzweckverbände und die Stadtwerke Landshut haben sich an die SPD-Landtagsabgeordnete Ruth Müller gewandt und vor einer Aufweichung des gesetzlichen Vorrangs der öffentlichen Trinkwasserversorgung gewarnt.
Müller teilte mit, dass die Sorge bestehe, privatwirtschaftliche Unternehmen wie Flaschenwasser-Hersteller könnten künftig unter den erweiterten Begriff der öffentlichen Versorgung fallen und damit denselben Vorrang erhalten.
Die kommunalen Spitzenverbände kritisieren in einem Rundschreiben eine ‚massive, nicht notwendige Ausweitung‘ des Begriffs. Die Stadtwerke Landshut sehen darin eine ‚faktische Privilegierung kommerzieller Interessen‘, die die Priorität der leitungsgebundenen Versorgung untergrabe. Auch der Wasserzweckverband Rottenburger Gruppe und der Verbandsvorsitzende des Wasserzweckverbands Neufahrn-Oberlindhart, Bürgermeister Peter Forstner, äußerten scharfe Kritik und fordern einen uneingeschränkten Schutz der öffentlichen Wasserversorgung.
Die BayernSPD-Landtagsfraktion hat einen Änderungsantrag eingebracht, der klarstellt, dass die Versorgung über kommunale Netze generell Vorrang haben muss. Müller betonte, der Begriff dürfe nicht auf gewerbliche Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeweitet werden. Die abschließende Abstimmung zur Gesetzesnovelle steht in der kommenden Woche im Landtag an. Die SPD-Fraktion will sich gegen jede Form der Kommerzialisierung der Trinkwasserversorgung stellen. (dts Nachrichtenagentur)