Das Landgericht München I hat einer Medienplattform untersagt, Inhalte zweier öffentlich-rechtlicher Sender ohne deren Zustimmung zu nutzen. Das Gericht teilte mit, dass die Beklagte seit Januar dieses Jahres Ausschnitte aus den Mediatheken der Sender angeboten hatte, obwohl diese keine Einwilligung erteilt hatten.
Die Richter werteten das Vorgehen der Plattform als Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag.
Dieser schütze die Entscheidungsfreiheit der Sender über die Verbreitung ihrer Inhalte. Die Beklagte hatte argumentiert, es handele sich um urheberrechtlich zulässiges Embedding und verwies auf die Verbreitungspflicht der öffentlich-rechtlichen Sender.
Das Gericht sah jedoch weder eine Verletzung des Kartellrechts noch eine europarechtliche Problematik. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Medienplattform hatte ihr Angebot nach Klageeinreichung vorläufig eingestellt. (dts Nachrichtenagentur)