Der Landkreis Neu-Ulm hat darauf hingewiesen, dass Eltern noch bis zum 31. Oktober Anträge auf Erstattung der Schulwegkosten für das laufende Schuljahr stellen können. Die Kreisverwaltung teilte mit, dass die Frist für das Schuljahr 2024/25 damit in Kürze ende.
Betroffen sind Familien, deren Kinder auf öffentliche Verkehrsmittel oder andere Transportmittel für den Schulweg angewiesen sind.
Die Kostenübernahme erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen, die im beigefügten Antragsformular näher erläutert werden.
Interessierte können die notwendigen Formulare auf der Website des Landkreises Neu-Ulm herunterladen oder direkt bei der zuständigen Stelle anfordern. Für Rückfragen steht die Verwaltung während der üblichen Dienstzeiten zur Verfügung. (dts Nachrichtenagentur)