Die Gemeinden in Deutschland haben im Jahr 2024 einen neuen Rekord bei den Gewerbesteuereinnahmen erreicht. Sie erzielten rund 75,3 Milliarden Euro an Einkünften aus der Gewerbesteuer, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mitteilte.
Dies bedeutet ein leichtes Plus von rund 0,2 Milliarden Euro oder 0,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Nach einem Rückgang im ersten Corona-Jahr 2020 waren die Gewerbesteuereinnahmen bereits in den Jahren 2021 bis 2023 auf neue Höchststände seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1991 gestiegen.
Unter den Flächenländern verzeichneten Mecklenburg-Vorpommern mit +9,8 Prozent und Rheinland-Pfalz mit +9,0 Prozent die höchsten Anstiege bei den Gewerbesteuereinnahmen. Bei den Stadtstaaten hatte nur Bremen einen Zuwachs in Höhe von +13,5 Prozent.
Dennoch verzeichnete mehr als die Hälfte der Bundesländer gegenüber dem Vorjahr rückläufige Gewerbesteuereinnahmen. Unter den Flächenländern war dies allen voran Sachsen-Anhalt mit -9,9 Prozent, gefolgt von Saarland und Thüringen mit jeweils -5,0 Prozent. Bei den Stadtstaaten verbuchten Hamburg mit -9,3 Prozent und Berlin mit -3,2 Prozent Rückgänge.
Die Einnahmen der Gemeinden aus der Grundsteuer A, die auf das Vermögen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erhoben wird, betrugen im Jahr 2024 insgesamt 0,4 Milliarden Euro.
Das war ein Anstieg um 2,9 Prozent zum Vorjahr. Aus der Grundsteuer B, die auf Grundstücke außerhalb der Land- und Forstwirtschaft erhoben wird, nahmen die Gemeinden im Jahr 2024 insgesamt 15,6 Milliarden Euro ein, das war ein Plus von 3,8 Prozent.
Seit 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Basis reformierter Regeln und neu festgesetzter Hebesätze erhoben. Hintergrund ist die sogenannte Länderöffnungsklausel bei der Grundsteuer, die im Rahmen der Grundsteuerreform eingeführt wurde und von der inzwischen einige Bundesländer Gebrauch gemacht haben.
Insgesamt erzielten die Gemeinden in Deutschland im Jahr 2024 Einnahmen aus den Realsteuern, das heißt aus Grund- und Gewerbesteuer, von rund 91,4 Milliarden Euro. Gegenüber 2023 war dies ein Anstieg um 0,8 Milliarden Euro beziehungsweise 0,8 Prozent.
Die von den Gemeinden festgesetzten Hebesätze zur Gewerbesteuer sowie zur Grundsteuer A und B entscheiden maßgeblich über die Höhe ihrer Realsteuereinnahmen.
Im Jahr 2024 lag der durchschnittliche Hebesatz aller Gemeinden in Deutschland für die Gewerbesteuer bei 409 Prozent und damit zwei Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Bei der Grundsteuer A stieg der durchschnittliche Hebesatz im Jahr 2024 gegenüber 2023 um sieben Prozentpunkte auf 362 Prozent. Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B erhöhte sich im selben Zeitraum um 13 Prozentpunkte auf 506 Prozent. (dts Nachrichtenagentur)