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NRW-Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Altschuldenlösung für Kommunen

Das nordrhein-westfälische Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur anteiligen Entschuldung der Kommunen verabschiedet. Das teilte das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung mit.

Der Entwurf soll dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung übermittelt werden. Die Verabschiedung des Gesetzes ist für Juli geplant.

Ministerin Ina Scharrenbach (CDU) sagte, dass mit dem Gesetzentwurf ein wichtiger Meilenstein zur Entschuldung der Kommunen erreicht sei. Der Entwurf sieht vor, dass das Land 50 Prozent der übermäßigen kommunalen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung übernimmt. Zudem soll allen Kommunen eine Mindestquote ihrer Verbindlichkeiten abgenommen werden. Keine Kommune soll nach der Teilnahme einen höheren Bestand an berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten als 1500 Euro pro Einwohner haben.

Der Stichtag für die Betrachtung der Verbindlichkeiten ist der 31. Dezember 2023. Als übermäßig gelten Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung, die eine Pro-Kopf-Verschuldung von 100 Euro pro Einwohner nach Abzug bestimmter liquider Mittel übersteigen. Zum Stichtag beliefen sich die Liquiditätskredite und Wertpapiere in den kommunalen Kernhaushalten auf rund 20,9 Milliarden Euro. (dts Nachrichtenagentur)

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