Nordrhein-Westfalen hat eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, um unnötige Bürokratie im Arbeitsrecht, Arbeits- und Strahlenschutz sowie in der Chemikaliensicherheit abzubauen. Das teilte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes mit.
Ein vorgelegter Gesetzentwurf sieht Änderungen an 18 Bundesgesetzen und -verordnungen vor, die die öffentliche Verwaltung und die Wirtschaft entlasten sollen. Für Unternehmen könnten sich daraus jährliche Einsparungen von rund 500 Millionen Euro ergeben.
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann erklärte, derzeit gebe es Vorschriften, die nicht wesentlich zum Schutz der Beschäftigten beitragen, deren Kontrolle die Behörden aber von wichtigeren Aufgaben abhalte. Der Abbau dieser Vorgaben solle es den Aufsichtsbehörden ermöglichen, sich auf relevante Problemfelder zu fokussieren und so den Schutz der Beschäftigten zu stärken. Gleichzeitig würden die Unternehmen erheblich entlastet.
Konkret sieht der Entwurf unter anderem vor, dass Betriebe erst ab 50 Beschäftigten Arbeitsschutzausschüsse bilden müssen und die Zahl der verpflichtenden Sitzungen reduziert wird. Bisher gilt diese Pflicht bereits ab 20 Beschäftigten mit mindestens einer vierteljährlichen Sitzung. Zudem soll die vorgeschriebene Zwischenprüfung von Aufzugsanlagen entfallen, sodass nur noch die Hauptprüfung alle zwei Jahre bleibt. Weitere geplante Änderungen betreffen den Chemikalienhandel und die Zulassung elektronischer Unterschriften. (dts Nachrichtenagentur)