Home AllgemeinOLG Hamm bestätigt Verurteilung wegen SA-Parole in Lemgo

OLG Hamm bestätigt Verurteilung wegen SA-Parole in Lemgo

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Das Oberlandesgericht Hamm hat die Revision einer 81-jährigen Frau gegen ihre Verurteilung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Detmold rechtskräftig geworden, wie das Oberlandesgericht am Montag mitteilte.

Die Angeklagte hatte am 29. April 2024 auf dem Lemgoer Marktplatz während einer Kundgebung gegen Rechtsradikalismus die SA-Parole „Alles für Deutschland“ gerufen.

Das Amtsgericht Detmold verurteilte sie daraufhin im Januar zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro, was das Landgericht im April bestätigte.

Das Oberlandesgericht stellte klar, dass die Strafbarkeit der Parole bereits seit einer Entscheidung aus dem Jahr 2006 feststehe. Die Richter sahen keine Rechtsfehler in der Beweiswürdigung des Landgerichts, wonach der Angeklagten bewusst war, dass es sich um einen Wahlspruch der verbotenen SA handelt. (dts Nachrichtenagentur)

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