Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Stadt Solingen der Klägerin die Haltung des Hundes Murphy untersagen darf. Bei diesem handelt es sich um eine Kreuzung eines American Pitbull Terriers, der als gefährlicher Hund eingestuft wird.
Die Klage der Halterin gegen die Haltungsuntersagung wurde abgewiesen, wie das Gericht mitteilte.
In der Urteilsbegründung stellte die stellvertretende Vorsitzende des 5. Senats fest, dass gefährliche Hunde gemäß dem Landeshundegesetz solche Rassen wie Pitbull Terrier und deren Kreuzungen umfassen. Die Stadt Solingen habe zu Recht angenommen, dass es sich bei Murphy um eine solche Kreuzung handelt, bei der der Phänotyp eines American Pitbull Terriers deutlich erkennbar sei. Diese Einschätzung wurde durch eine eingehende Rassebeurteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bestätigt.
Die Klägerin konnte zudem keinen Anspruch auf die Haltung des gefährlichen Hundes nachweisen. Ein öffentliches Interesse an der Haltung eines als gefährlich eingestuften Hundes könne nur in seltenen Ausnahmefällen angenommen werden. Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision nicht zugelassen, sodass gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden kann. (dts Nachrichtenagentur)