Blaulicht

OVG NRW verpflichtet Stadtbücherei Münster zur Entfernung eines Hinweises

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Stadtbücherei Münster einen umstrittenen Einordnungshinweis in zwei Exemplaren eines Buches entfernen muss. Der Vermerk hatte darauf hingewiesen, dass es sich um ein Werk mit umstrittenem Inhalt handelt.

Das Gericht gab damit dem Eilantrag des Autors statt, teilte das OVG NRW mit.

Der 5. Senat des Gerichts begründete die Entscheidung damit, dass der Hinweis das Grundrecht des Autors auf Meinungsfreiheit sowie sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletze. Durch die negative Konnotation könnten potentielle Leser von der Lektüre abgehalten werden. Eine Rechtfertigung für diesen Eingriff sehe das Gericht nicht, da die Aufgaben der Stadtbücherei dies nicht vorsähen.

Die Richter betonten, dass öffentliche Bibliotheken den Nutzern eine selbstbestimmte und ungehinderte Information ermöglichen sollen. Der Beschluss des OVG NRW ist unanfechtbar. (dts Nachrichtenagentur)

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