Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat Klagen gegen die Räumung des Braunkohledorfes Lützerath für unzulässig erklärt. Das Gericht teilte am Dienstag mit, dass es die Anträge auf Zulassung der Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts Aachen abgelehnt habe.
Zwei Klägerinnen hatten sich gegen eine Allgemeinverfügung des Kreises Heinsberg vom Dezember 2022 gewandt, mit der unter anderem ein Betretungsverbot für Teile des Tagebaus Garzweiler II verhängt worden war.
Zur Begründung führte der zuständige 5. Senat aus, dass die Klägerinnen kein berechtigtes Interesse an der Klage hätten. Der Schutzbereich des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit sei durch die Verfügung nicht betroffen gewesen. Das Gelände sei durch Schilder, eine begonnene Bewallung und die öffentliche Bekanntgabe der Verfügung erkennbar kein allgemein zugänglicher Kommunikationsraum mehr gewesen, erklärte das Gericht.
Ein möglicher Eingriff in die Versammlungsfreiheit wäre zudem nicht schwerwiegend gewesen, da das kommunikative Anliegen der Klägerinnen durch eine Verlegung der Versammlung auf angrenzende Flächen in vergleichbarer Weise hätte erreicht werden können. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist nicht mehr anfechtbar. (dts Nachrichtenagentur)