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Revision gegen Steuerurteil im Achertal gescheitert

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Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Revision eines ehemaligen Gastwirts aus dem Achertal gegen sein Steuerstrafurteil verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom April dieses Jahres rechtskräftig, wie das Gericht mitteilte.

Der Angeklagte war wegen Steuerhinterziehung in 23 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden, wovon vier Monate als verbüßt gelten.

Ihm wurde vorgeworfen, als Inhaber einer Gaststätte zwischen 2011 und 2018 falsche Steuererklärungen abgegeben zu haben.

Zur Tat soll der Mann in seinem Kassensystem eine Manipulationssoftware eingesetzt haben, die Umsatzbuchungen reduzierte. Dem Finanzamt entstand nach Angaben des Gerichts ein Schaden von rund 1,6 Millionen Euro. Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies die Revision am 11. September endgültig ab. (dts Nachrichtenagentur)

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