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Staatsrechtler sieht keine juristischen Hürden für Brandner-Abwahl

Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart sieht keine juristischen Hürden für die Abwahl des AfD-Politikers Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundestag. „Die Wahl des Ausschussvorsitzenden liegt im Rahmen der Geschäftsautonomie des Ausschusses, die auch für die Abwahl beziehungsweise die Wahl eines neuen Vorsitzenden gelten dürfte“, sagte Degenhart dem „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe). Da die Aufgaben der Ausschussvorsitzenden zudem „organisatorischer Art“ seien, gebe es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts „kein verfassungsmäßiges Recht einer Fraktion, bei der Vergabe der Ausschussvorsitze berücksichtigt zu werden“.

Somit würde also auch „nicht in verfassungsmäßige Rechte der Fraktion eingegriffen“, sagte der Jurist. Die CSU bekräftigte derweil ihre Rücktrittsforderung an Brandner. Seine jüngste Erklärung zu seinem „Judaslohn“-Tweet überzeuge nicht. „Es bleibt dabei, dass diese Aussage eine unwürdige Grenzüberschreitung für den Vorsitzenden des Rechtsausschusses war und in Zusammenschau mit ähnlich gelagerten Vorfällen eine Eignung zur Leitung dieses Ausschusses nicht erkennbar ist“, sagte der rechts- und innenpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Volker Ullrich, dem „Handelsblatt“. (dts Nachrichtenagentur)

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