Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg hat das Organstreitverfahren gegen die Landesregierung eingestellt. Dies teilte das Gericht am Freitag mit.
Das Verfahren (1 GR 16/25) wurde am 19. März eingeleitet.
Der Grund für die Einstellung ist die Rücknahme des Antrags durch die Fraktion der Freien Demokratischen Partei im Landtag Baden-Württemberg. Die FDP hatte beanstandet, dass die Landesregierung durch ihre Zustimmung im Bundesrat zu einer Änderung von Artikel 109 Absatz 3 des Grundgesetzes das Recht des Landtags auf Mitwirkung bei der Änderung der Landesverfassung aus Artikel 64 LV sowie ihre Verpflichtung zur Verfassungsorgantreue verletzt habe.
Der Verfassungsgerichtshof entscheidet im Rahmen gesetzlich geregelter Verfahren über die Auslegung der Landesverfassung. Die Entscheidungen ergehen regelmäßig durch neun Richter. Drei Mitglieder sind Berufsrichter, drei müssen die Befähigung zum Richteramt haben, und bei drei weiteren Mitgliedern ist diese Voraussetzung nicht gegeben.
Der Gerichtshof entscheidet unter dem Vorsitz seines Präsidenten. (dts Nachrichtenagentur)