Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg hat den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens „G9 jetzt! BW“ mit Beschluss vom 18. Juli als unzulässig zurückgewiesen. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Die Antragsteller seien nicht berechtigt gewesen, das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof zu führen.
Gegenstand des abgelehnten Volksbegehrens war die Forderung nach einer schnellen Einführung des neunjährigen Gymnasiums in Baden-Württemberg. Der Landtag hatte den ursprünglichen Volksantrag bereits abgelehnt und stattdessen einen schrittweisen Übergang zu G9 beschlossen, der mit dem Schuljahr 2025/26 beginnen soll.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die klagenden Bürger nicht als Vertrauensleute des Volksbegehrens legitimiert waren. Nach dem Volksabstimmungsgesetz hätten entweder die ursprünglichen Vertrauensleute oder die ersten Unterzeichner des Antrags klagen müssen, was im vorliegenden Fall nicht zutraf. (dts Nachrichtenagentur)