Die für Donnerstag angemeldete pro-palästinensische Versammlung mit dem Motto Nakba77 darf nur als ortsfeste Kundgebung durchgeführt werden. Das teilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Nachmittag mit.
Die Berliner Polizei hatte angeordnet, dass die als Aufzug geplante Versammlung nur ortsfest erfolgen darf.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte diese Auflage als unverhältnismäßig angesehen und sie auf einen Antrag der Veranstalter hin ausgesetzt. Die Annahmen der Polizei zum Unterschied zwischen ortsfesten Kundgebungen und Aufzügen bei pro-palästinensischen Versammlungen seien nicht hinreichend belegt.
Die dagegen erhobene Beschwerde der Polizei war erfolgreich. Nach Auffassung des 6. Senats ist die Beschränkung der Versammlung verhältnismäßig. Maßgeblich ist, dass in der Gesamtabwägung der erwartbar gebotene Schutz anderer Rechtsgüter von hohem Wert ermöglicht wird.
Die Beschränkung ermöglicht zudem die weitere Durchführbarkeit der Versammlung, wenn unfriedliche Teilnehmer effektiver isoliert werden können. (dts Nachrichtenagentur)